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Die Leistungsfähigkeit der industriellen Handschuhe von Comasec und Marigold Industrial sind entsprechend den Europäischen Standards bewertet worden. Sie werden durch Piktogramme dargestellt, die den Grad ihrer Leistungsfähigkeit bedeuten. Diese Standards werden regelmäßig aktualisiert. Im Folgenden sind die neuesten Versionen zu sehen:

EN 420 : 2003 - Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe
  
Dieses Piktogramm bedeutet, dass der Nutzer vor Verwendung die Gebrauchsanweisung lesen soll.

Die EN420 stellt die allgemeinen Anforderungen für die meisten Typen von Schutzhandschuhen dar, u.a.:

  - Ergonomie, Aufbau (pH-neutral, Menge von nachweisbarem Cr(VI) und keine enthaltenen allergieauslösende Substanzen), Unschädlichkeit und Komfort (Größe), Fingerfertigkeit, Durchlass und Absorption von Wasserdampf.

  - Falls gefordert, müssen elektrostatische Eigenschaften entsprechend dem Test der EN 1149-1, -2 oder -3 gemessen werden. Piktogramme dürfen nicht verwendet und spezifische Informationen über die Labortestbedingungen müssen zugefügt werden.

  - Angaben über den Grad der Leistungsfähigkeit: 0 : bietet keinen Schutz, 1 : gering, 2 : gut, 3 : sehr gut, 4 und höher : ausgezeichnet, x : Leistungsfähigkeit nicht gemessen.

  - In der Gebrauchsanweisung stehen die Informationen über die Verwendungsmöglichkeiten und die Leistungsstufen entsprechend den hier beschriebenen Standards.

 Auswahl der Handschuhgröße anhand des Umfangs (a) und der Länge (b) der Hand:

HANDSCHUHGRÖßE 6 7 8 9 10 11
Mindestlänge (mm) 220 230 240 250 260 270
a - Handumfang (mm) 152 178 203 229 254 279
b - Handlänge (mm) 160 171 182 192 204 215

Ein Handschuh für spezielle Anwendungen entspricht möglicherweise nicht diesen Werten. In einem solchen Fall müssen die Anwendungen klar in der Gebrauchsanleitung erklärt werden.

EN 388 : 2003 - Mechanischer Schutz




abcd

LEISTUNGSSTUFEN 1 2 3 4 5
a. Verschleißfestigkeit (Zyklen) 100 500 2000 8000 n/a
b. Schnittfestigkeit (Index) 1,2 2,5 5,0 10,0 20,0
c. Weiterreißreißfestigkeit (Newton) 10 25 50 75 n/a
d. Stichfestigkeit (Newton) 20 60 100 150 n/a

EN 374 : 2003 - Schutz gegen Chemikalien oder Mikroorganismen


Mikroorganismen

 




Leistungsstufe : 1 2 3
Akzeptierbarer Qualitätslevel (AQL) : <4,0 <1,5 <0,65


Chemischer Schutz





EJL

Dieses Piktogramm wird für flüssigkeitsdichte Handschuhe benutzt, die eine Durchbruchzeit von > 30min. für mindestens 3 Chemikalien aus der Liste rechts besitzen: (AKL repräsentiert die Code-Buchstaben für 3 von diesen Chemikalien, für die der Handschuh eine Durchbruchzeit > 30 min. erreicht hat) A - Methanol
B - Aceton
C - Acetonitril
D - Dichlormethan
E - Schwefelkohlenwasserstoff
F - Toluol

G - Diethylamin
H- Tetrahydrofuran
 I - Ethylacetat 
J - n-Heptan 
K - Natriumhydroxid 40% 
L - Schwefelsäure 96%

Schutzstufe 0 1 2 3 4 5 6
Minuten <10 >10 >30 >60 >120 >240 >480

Chemischer Schutz

 



Dieses Piktogramm wird für flüssigkeitsdichte Handschuhe verwendet, die die obigen Anforderungen nicht ganz erfüllen.

EN 407 : 2004 - Wärmeschutz





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LEISTUNGSSTUFEN 1 2 3 4
a. Brennverhalten - Nachbrennzeit <20 s <10 s <3 s <2 s
a. Brennverhalten - Nachglimmzeit no requir. <120 s <25 s <5 s
b. Kontaktwärme - Kontakttemperatur 100°C 250°C 350°C 500°C
b. Kontaktwärme - Schwellenwertzeit >15 s >15 s >15 s >15s
c. Konvektive Hitze >4 s >7 s >10 s >18 s
d. Strahlungswärme (Verzögerung Wärmeübertragung) >7 s >20 s >50 s > 95 s
e. Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls (Anzahl Tropfen) >10 >15 >25 >35
f. Große Mengen flüssigen Metalls (Masse) 30 g 60 g 120 g 200 g


EN 511 : 2006 - Kälteschutz





abc

LEISTUNGSSTUFEN 0 1 2 3 4
a. Konvektionskälte. Thermische Isolierung ITR in m2 ºC/W ITR < 0.10 0.10 <ITR<0.15 0.15<ITR<0.22 0.22<ITR<0.30 0.30<ITR
b. Kontaktkälte. Thermischer Widerstand R in m2 ºC/W R<0.025 0.025<R<0.050 0.050<R<0.100 0.100<R<0.150 0.150<R
c. Wasserdurchdringungstest Nicht bestanden Bestanden n/a n/a n/a
 

Vorgaben der PSA Richtlinie: 89/686/EG

Die Direktive spezifiziert zwei Klassen von Handschuhen anhand zweier Risikograde: ‘minimales’ und ‘tödliches’ oder ‘irreversibles’ Risiko. Ein Risiko, das zwischen diese Grade fällt, könnte als ‘mittleres’ Risiko beschrieben werden. Um die 89/686/EG zu erfüllen, müssen Sie das Risiko ermitteln und Handschuhe der entsprechenden Klasse auswählen. Ein Kennzeichnungssystem ist entwickelt worden, um Ihnen bei der Auswahl zu helfen. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) lassen sich in drei Kategorien aufteilen: 

Kategorie 1
Für einfache Handschuhe, die Schutz auf niedrigem Risikolevel bieten, bei denen
Folgeerscheinungen reversibel sind. Hersteller können selbst die Handschuhe testen und
zertifizieren. Handschuhe in dieser Kategorie haben folgende CE-Kennzeichnung:
Name, Firma, Größe,



Kategorie 2
Handschuhe, die für mittlere Risiken ausgelegt sind, d.h. Handschuhe mit mechanischem Schutz und guter Leistungsfähigkeit gegen Stiche und Verschleiß, müssen Tests und Zertifizierungen durch unabhängige Prüfinstitute unterzogen werden. Nur solche zugelassenen Prüfinstitute mit eigener Identifizierungsnummer vergeben eine CEKennzeichnung,
ohne die die Handschuhe nicht verkauft werden können.
Name und Adresse dieser zugelassenen Organisation muss auf der Gebrauchsanweisung erscheinen, die den Handschuhen beigelegt ist. Handschuhe in dieser Kategorie haben folgende CE-Kennzeichnung:
Name, Firma, Größe, , EN 388 + Leistungsstufen
(EN407 und EN511 zusätzlich möglich)


Kategorie 3
Handschuhe, die für den Schutz auf dem höchsten Risikoniveau ausgelegt sind, z.B. Schutz gegen Chemikalien, müssen entweder jährlich durch ein zugelassenes Prüfinstitut getestet werden oder das Qualitätsicherungssystem, das durch den Hersteller dazu verwendet wird, um die Homogenität der Produktion zu garantieren, muss unabhängig und jährlich durch ein zugelassenes Prüfinstitut überprüft werden. Das Prüfinstitut, das diese Untersuchungen durchführt, wird durch eine Nummer gekennzeichnet, die neben der CEKennzeichnung erscheinen muss (in diesem Fall 0334). Handschuhe mit komplexer Auslegung haben folgende CE-Kennzeichnung: Siehe rechts
 0034 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die ursprüngliche PSA Richtlinie 89/686/EG durch die Richtlinie 93/95/EG und die CE Kennzeichnungs-Richtlinie 93/68/EG ergänzt worden ist. Alle in diesem Dokument enthaltenen Informationen werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als verbindlich angenommen.