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EU-Lebensmittelrichtlinie

Die Rahmenrichtlinie 1935/2004/EG legt die allgemeinen Anfordungen an alle Materialien fest, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Sie schreibt dies unter normalen Einsatzbedingungen grundlegend vor. Die betroffenen Materialien dürfen an die Lebensmittel und seine Ausgangsstoffe keine Bestandteile in den Mengen abgeben, dass sie eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen oder eine unakzeptable Veränderung der Nahrungsmittelqualität verursachen sowie den organoleptischen Charakter beeinträchtigen.

Diese Rahmenrichtlinie wird von spezifischen Richtlinien unterstützt, die jeweils für bestimmte Materialgruppen gelten. Es sind insgesamt 17 Gruppen:

        • Aktive und Intelligente Materialien und Gegenstände,
        • Klebstoffe,
        • Metalle und Legierungen,
        • Gummi und Elastomere,
        • Keramik,
        • Kork,
        • Glas,
        • Ionenaustauscherharze,
        • Papier und Karton,
        • Kunststoffe,
        • Druckertinte,
        • Regeneratcellulose,
        • Silikonwerkstoffe,
        • Textilien,
        • Lacke und Beschichtungen,
        • Wachse,
        • Holz.

Die Handschuhe werden von der spezifischen Richtlinie der Gruppe Kunststoffe bestimmt. Um die Übertragung von Bestandteilen des Kunststoffmaterials bei Kontakt mit Nahrungsmitteln zu ermitteln, werden sogenannte Migrationstests durchgeführt. Die Richtlinie definiert folgendermaßen:

  • Gesamtmigrationswert maximal 10mg/dm2, der Handschuh sollte von seinen Bestandteilen nicht mehr als 10 mg pro Quadratdezimeter auf die Lebensmittel übertragen
  • Spezifischer Migrationswert für zahlreiche Stoffe oder Additive gibt es spezifische Migrationswerte


Die Kontrolle auf Migrationsgrenzwerte in Lebensmitteln wird unter den Bedingungen einer langen Einsatzdauer bei allgemein üblichen Temperaturen durchgeführt.

Die Lebensmittel sind unterteilt in vier Klassen: wasserhaltige Lebensmittel, säurehaltige Lebensmittel, alkoholhaltige und fetthaltige Lebensmittel.

Die Handschuhe können an allen vier oder an einer - für den definierten Einsatz bestimmten - individuell wählbaren Lebensmittelklasse getestet werden. Wenn der Handschuh nur für bestimmte Lebensmittelklassen zulässig ist, so muß dies klar kenntlich gemacht werden

Handschuhe mit der Erlaubnis des Umgangs mit Nahrungsmitteln müssen mit folgendem Piktogramm gekennzeichnet sein :